Nachdem das Kalksandsteinwerk in Obershagen den Betrieb eingestellt hat und die Beräumung des Geländes bereits erfolgt, eröffnet sich für die Gemeinde Uetze die Möglichkeit einer attraktiven Ortsrandarrondierung. Der Ort ist durch seine Lage unmittelbar angrenzend an den Siedlungsbereich Obershagen und im übergang zur Landschaft als hervorragender Standort zur Entwicklung von hochwertigem Wohnen anzusehen. Insbesondere der Mühlenbergsee verleiht dem Ort bereits heute eine unverwechselbare Prägung. Daher hat sich die Gemeinde entschlossen, diesen Konversionsstandort zu einem Wohngebiet besonderer Qualität zu entwickeln.
Der städtebauliche Entwurf zum Mühlenberg Wohnpark öffnet die neue Siedlung zu dem unmittelbar angrenzenden naturnahem Park des Mühlenberg Teichs. Es entsteht eine räumliche und gestalterische Verflechtung zwischen städtebaulichem Ensemble und Landschaft, die dem Grundstück eine deutliche Identität verleiht. Kleine, hochwertig und individuell gestaltete angerförmige Privatparks öffnen sich räumlich zum See und bilden die gestalterische Verbindung zwischen offener Landschaft und dem privaten Garten und Haus. Die großzügige Parzellierung der Grundstücke sowie die Gruppierung der Häuser ermöglichen für die berwiegende Zahl der Häuser einen ungehinderten Blick auf den See und in den Landschaftsraum. Die Gebäude am Nord- und Westrand und die Kopfgebäude der Hausgruppen bilden mit zwei Voll-Geschossen den Rücken des Siedlungsbereichs. Zum See hin erringert sich die Gebäudehöhe auf ein Voll-Geschoss und unterstreicht damit die Geländemodellierung, die leicht zum See hin abfällt. Der angrenzende Uferbereich und der See werden als öffentlicher und naturnaher Park gestaltet. Ein als Fuß- und Radweg ausgebauter Uferweg begleitet den See und erschließt ihn auf behutsame Weise für die Anwohner.
Für die Bauflächen im Plangebiet wird die Festsetzung Allgemeines Wohngebiet getroffen, um das Gebiet entsprechend den Planungszielen entwickeln zu können. Textliche Festsetzungen zu Anpflanzungen im Bereich der privaten dienen dem Erhalt eines unverstellten Blicks aus den Wohngebäuden aus den Grünen Höfen in den Landschaftsraum und der Schaffung einer einheitlich gestalteten, gemeinschaftlich zu nutzenden Grünfläche in diesem Bereich.
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