Die Gemeinde Uetze beabsichtigt ein Sondergebiet und Gewerbegebiet an der Burgdorfer Straße (L 387) zu entwickel. Dazu hat die Gemeinde die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 43 eingeleitet. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die nachstehenden Ziele verfolgt: Stärkung der zentralörtlichen Funktion der Gemeinde Uetze sowie der Ortschaft Uetze, Verbesserung der Versorgungssituation der Befölkerung. Sicherung einer Funktionsmischung aus Einzelhandels- und gewerbliche Nutzungen. Da kein Baurecht besteht, ist die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen erforderlich. Das städtebauliche Konzept sieht zur Einbindung in das vorhandene Siedlungsgebiet folgendes vor: Orientierung der Bebauung an der Westseite des Plangebietes. Damit soll eine Anordnung der Stellplatzanlagen in Straßennähe erreicht werden. Anpassung der Gebäudehöhen an das vorhandene Umfeld. Entwicklung einer überwiegend 2-geschossigen Bebauung. Anordnung der kleinteiligeren Bebauung an der Burgdorfer Straße und nahe der Hünenburgstraße, und der großflächigen Gebäude auf den von den Straßen zurückliegenden Grundstücksflächen. Berücksichtigung der erforderliche Bauabstands von 20 m zur Fahrbahnkante der Bundesstraße B 188. Freihaltung des nördlichsten Bereichs von Bebauung. Damit wird ein möglichst großer Teil and Ausgleichsflächen im Plangebiet selber gesichert und vorhandene Frei- und Vegetationsflächen werden miteinander verbunden (vorhandene und geplante Gehölzstreifen). Gliederung des Plangebietes in dessen Mitte durch eine Grünfläche und Durchgrünung des Geltungsbereiches durch Baumreihen entlang der Burgdorfer Straße und der neuen Planstraße A sowie Baumpflanzungen auf Stellplatzanlagen. Die Entwicklung des Gebietes ist in zwei Schritten vorgesehen. Bebaut werden soll zunächst die Fläche im südlichen Teil (1. Bauabschnitt). Hier bestehen konkrete Absichten, einen Discounter, einen Verbrauchermarkt sowie eine Tankstelle anzusiedeln. Auf der nördlichen Fläche (Entwicklungsreserve) sollen im 2. Bauabschnitt Gewerbebetriebe enstehen. Gedacht wird hier zzt. an ein Ärztehaus, ein Schnellrestaurant und ggf. einen Baumarkt / ein Gartencenter. Der südlichen Teil des Plangebietes wird als Sondergebiet Einzelhandel (SO) und als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt, der nördliche Teil als Gewerbegebiet. Im Sondergebiet Einzelhandel werden Einzelhandels- und sonstige Handelbetriebe zugelassen. Die Geschossfläche für Einzelhandel wird begrenzt und die zulässigen Branchen / Sortimente und teilweise auch deren Größen werden definiert. Mit dieser Festsetzung wird: ein neuer Standort mit ausreihendem Flächenangebot für einen ortsansässigen Discounter gesichert, ein Großteil der Verkaufsflächen für Nahversorgung vorgesehen (Food und Getränke), die Verkaufsfläche des Nonfoodanteils so klein gehalten (maximal 40 % des Verkaufsfläche des Verbrauchermarktes), dass von diesem kaum negative Auswirkungen auf den vorhandenen Einzelhandel im Einzugsgebiet ausgehen werden. Die Festsetzung als Gewerbegebiet eröffnet ein breites Spektrum an Nutzungsmöglichkeiten. Sie ermöglicht ebenso die Ansiedlung von Gewerbebetrieben als auch von Geschäfts, Büro und Verwaltungsbauten, aber auch von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke.
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