Der Bereich Siegen-Mitte, südlich angrenzend an den Bahnhof ist für die oberzentrale Funktion der Stadt Siegen von besonderer Bedeutung. In den aktuellen Planungen der Stadt - dem Städtebauliche Rahmenplan Siegen-Mitte, dem Bericht Stadtentwicklung Zentrum Siegen, und dem Einzelhandelsentwicklungskonzept Siegen 2003 werden als Hauptziele für den vorgenannten Bereich eine qualitative Verbesserung sowie die schaffung von hochwertigen Geschäfts- und Dienstleistungsangeboten benannt. Mit dem Bebauungsplan Nr. 338 sollen die in den o.a. Planungen formulierten städtebaulichen Ziele für das sog. Sieg-Carré, das Areal zwischen der Straße am Bahnhof, Bahnhofstraße und Morleystraße, planungsrechtlich konkretisiert und gesichert werden. Aktueller Anlass für die Einleitung des Bebauungsplansverfahrens Nr. 338 Sieg-Carré ist die Absicht der Sparkasse Siegen, ihren in der Morleystraße vorhandenen Standort um ein Verwaltungsgebäude westlich des bestehenden Hochhauses zu erweitern und in einem Neubaukomplex ergänzend Einzelhandel, Gastronomie, Büro- und Verwaltungsnutzungen sowie Wohnungen anzusiedeln. |
|
Das städtebauliche Konzept, das den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugrunde liegt, und den Entwurf für das konkrete Bauvorhaben für das Sieg-Carré berücksichtigt, sieht zur Einbindung in das vorhandene Siedlungsgebiet folgendes vor:
An der Morleystraße Ergänzung der fehlenden Raumkante durch ein 6- bis 9-geschossiges Gebäude, gestalterische Betonung der Ecke des Kreuzungsbereich (Gebietsentree),
Entlang der Straße am Bahnhof Schaffung einer Raumkante durch einen 4- bis 6-geschossigen Baukörper, der einerseits die Lücke am südlichen Ende der Straße schließt, anderseits der Fassung des Bahnhofsvorplatzes dient,
Anpassung der Bebauung auf den Grundstücken 21/25 durch eine 3- bis 5-geschossige Bebauung an die entlang dieser Straße überwiegend vorhandene 4-geschossige Bebauung,
Berücksichtigung eines gewissen Entwicklungsspielraums für den bestehenden Sparkassenkomplex durch die Ermöglichung einer 3- bis 6-geschossigen Bebauung (Raumkante) am Nordrand des Scheiner-Platzes,
Verknüpfung des vorhandenen Sparkassenkomplexes und der neuen Gebäude durch ein maximal 3-geschossiges Verbindungsgebäude. |
|
Das Baugebiet wird als Kerngebiet (MK) festgesetzt. Dies entspricht der Darstellung des Flächennutzungsplans. Die Festsetzung als Kerngebiet berücksichtigt die Lage an der Haupeinkaufsachse Bahnhofsstraße, den verkehrsgünstigen Standort (Bahnhof, Busbahnhof, HTS usw.), die angrenzende vorhandenen MK-Gebiete (Nutzungszusammenhang) und damit insgesamt die oberzentrale Funktion der Stadt Siegen. Weiterhin trägt die MK-Festsetzung der geplanten Intensivierung der Nutzung im Plangebiet Rechnung.
Im Kerngebiet ist neben Büro- und Verwaltungsgebäuden eine breite Palette anderer Nutzungen zulässig, z.B. Geschäftsgebäude, Einzelhandelsbetriebe, nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, Anlagen für kulturelle Zwecke. Damit wird eine intensive Nutzungsmischung und Vielfalt in diesem zentralen Innenstadtquartier gesichert und es kann flexibel auf zukünftige Entwicklungen reagiert werden. |
|
|
|
| Zurück |
|