Die Stadt Ravensburg - als Oberzentrum mit Weingarten und Friedrichshafen - steht vor der Aufgabe, zur Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft in der Region Bodensee - Oberschwaben einen Gewerbepark an der B33 im zu planen und umzusetzen. Regionalplanung und Flächennutzungsplan - Entwurf sehen hier ein ca. 32 ha großes gewerbliches Entwicklungsgebiet vor. Durch ein Strukturkonzept sollen die Voraussetzungen zur Erarbeitung eines Bebauungplanes mit Grünordnungsplan geschaffen werden. Das Strukturkonzept zeigt den Ziel- und Aktionsrahmen im Sinne einer prozesshaften Umsetzung auf. Die miteinander verknüpfen Bereiche Landschaft/ Erschließung/ Bebauung werden mit der Zielsetzung eines nachhaltigen Entwicklungsansatzes zusammen betrachtet. Die Beachtung der vorhandenen räumlichen Strukturen im Untersuchungsbereich und insbesondere das sensible Eingehen auf den vorhandenen Landschaftsraum sind wesentliche Intentionen des Plans. |
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Die Stadt Ravensburg liegt im Zentrum der Region Bodensee - Oberschwaben, die aufgrund einer niedrigen Arbeitslosenquote, Wanderungsgewinnen und einem Geburtenüberschuß zu den Wachstumsregionen zählt. Über die z.T. als Schnellstraße ausgebaute B 30 und die Bahnlinie 751 ist Ravensburg mit Friedrichshafen und dem dortigen Flughafen (ca. 20 km) sowie mit der Stadt Ulm und den dortigen Anschlüssen an das Autobahn- und Fernbahnnetz verbunden. Darüber hinaus tragen weitere regional bedeutsame Straßen (B 32, B 33 sowie einige Landesstraßen) zu der zentralen Bedeutung der Stadt in der Region bei. Ravensburg hat derzeit ca. 47.000 Einwohner und bildet zusammen mit der benachbarten Stadt Weingarten und der Stadt Friedrichshafen ein gemeinsames Oberzentrum. |
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Leitbildentwicklung In einem ersten konzeptionellen Schritt wurden die wichtigsen Entwicklungsziele für das Untersuchungsgebiet formuliert und in einem Leitbild räumlich konkretisiert:
-Entwicklung des Gewerbegebietes entlang einer zentralen Erschließungsachse parallel zur vorhandenen Ganterhofzufahrt
-Erhalt, Aufwertung und Integration der geschützten Feldhecken und der vorhandenen Gräben
-Beibehaltung eines grünen Puffers zwischen dem Gewerbegebiet und den umliegenden Hofbereichen bzw. der Waldkante
-Eingrünung der Gewerbegebietsränder
-Erhalt einer Sichtbeziehung von der B33 zum Ganterhof |
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Städtebauliches Strukturkonzept Das vorliegende Strukturkonzept sieht die Ausbildung von insgesamt vier Baufeldern (A-D) beiderseits einer zentralen Erschließungsachse vor, die über einen leistungsfähigen Kreisverkehr an die Markdorfer Straße (B33) angebunden wird. Eingebettet in dieser Achse, die auch eine Sichtbeziehung zum Ganterhof ermöglichen soll, ist eine Haupterschließungsstraße, die vorhandene Ganterhofzufahrt sowie ein breiter Grünstreifen, der den parallel verlaufenden Graben und die Hecke intergriert. Der befestigte Feldweg zum Ganterhof wird erhalten, um für Fußgänger, Fahrradfahrer und Landwirtschaftsverkehr weiterhin eine attraktive Zufahrt zu dem Betrieb mit seiner Verkaufsstelle zu ermöglichen.
Die Feinerschließung der vier Baufelder erfolgt über 25 m breite Erschließungskorridore, die diagonal zum Hang ausgerichtet sind und je nach Bedarf ausgebaut werden können. Am Ende dieser Korridore besteht über ein ökologisches Fenster eine Verbindung zur Landschaft.
Bei dem Parzellierungsvorschlag für die einzelnen Baufelder wurde die Absicht verfolgt, durch einen variierenden Grundstückszuschnitt ein vielseitiges Angebot für Betribe mit unterschiedlichsten Flächenansprüchen zu schaffen. Das Spektrum im vorliegenden Strukturkonzept reicht von Kleinstgrundstücken (ca. 2.500 m²) bis hin zu 2 ha großen Parzellen. Abweichend von der beschriebenen Baufelderaufteilung sind in Abhängigkeit von der zukünftigen Nutzung zahlreiche weitere Gliederungsvarianten denkbar. Diese reichen von einer Feinstrukturierung aller Baufelder in kleinteilige Parzellen bis zu einer Ausbildung von wenigen Großfläcehn, die lediglich über die zentrale Achse erschlossen werden.
Um mögliche Nutzungskonflikte zwischen dem Gewerbegebiet und dem Ganterhof zu minimieren und um der topographischen Situation Rechnung zu tragen wurden im sensiblen Übergangsbereich zum Ganterhof (Baufelder B und C) vorwiegend kleine Grundstücke angeordnet. In den Baufeldern A und D sind dagegen mittlere und größere Grundstücke vorgesehen, die auch von betrieben mit einem höheren Störungspotenzial genutzt werden könnten. |
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